Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: August 2026 · Shinyflares UG (haftungsbeschränkt)

Diese AGB regeln die Nutzung der Shinyflares-Plattform durch gemeinnützige Vereine und Organisationen (nachfolgend „Verein"). Mit der Registrierung akzeptiert der Verein diese Bedingungen. Jede Spende fließt zu 100 % an den Verein – die Plattformkosten werden dem Verein separat und nachgelagert in Rechnung gestellt (siehe § 4).

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Shinyflares UG (haftungsbeschränkt), Münster (nachfolgend „Shinyflares") und gemeinnützigen Vereinen und Organisationen (nachfolgend „Verein"), die die Shinyflares-Plattform zur Abwicklung von Spendenaktionen nutzen.

Abweichende Bedingungen des Vereins gelten nur, wenn Shinyflares diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Leistungsbeschreibung

Shinyflares stellt eine technische Plattform bereit, die es gemeinnützigen Vereinen ermöglicht:

Shinyflares ist kein Zahlungsdienstleister im Sinne des ZAG und keine Spendensammelstelle. Die Zahlungsabwicklung erfolgt ausschließlich über die Stripe Payments Europe, Ltd. Die Spenden werden über das mit dem Verein verknüpfte Stripe-Konto in voller Höhe unmittelbar dem Verein gutgeschrieben; Shinyflares wird zu keinem Zeitpunkt Inhaber der Spendengelder.

§ 3 Registrierung und Zulassung

Die Nutzung der Plattform setzt eine erfolgreiche Registrierung voraus. Shinyflares behält sich das Recht vor, Registrierungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

Voraussetzungen für die Zulassung:

§ 4 Kosten, Tarife und Abrechnung

Grundsatz: Die Spende kommt zu 100 % beim Verein an; die Zuwendungsbestätigung wird über den vollen Spendenbetrag ausgestellt. Die Kosten der Plattformnutzung trägt der Verein und werden ihm nachgelagert monatlich in Rechnung gestellt.

Umsatzabhängige Provision: Shinyflares erhebt eine Provision von 10 % des über die Plattform vermittelten Spendenumsatzes. Zusätzlich werden die vom Zahlungsdienstleister (Stripe) erhobenen Transaktionsgebühren an den Verein weitergereicht.

Tarife (monatliche Grundgebühr zusätzlich zur Provision):

Alle Tarife – auch die kostenpflichtigen – enthalten die umsatzabhängige Provision von 10 %. Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern Shinyflares umsatzsteuerpflichtig ist (siehe Impressum).

Abrechnung und Einzug: Shinyflares erstellt zu Beginn jedes Monats eine Rechnung über Provision, weitergereichte Zahlungsgebühren und ggf. Tarif-Grundgebühr des Vormonats und stellt sie im Vereinsportal sowie per E-Mail bereit. Der Rechnungsbetrag wird per SEPA-Lastschrift vom hinterlegten Konto eingezogen. Der Verein erhält vor jedem Einzug eine Vorabankündigung (Pre-Notification) mit Betrag und Fälligkeit; die Frist der Vorabankündigung kann auf bis zu einen Tag vor Einzug verkürzt sein. Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz werden auf Rechnung und Vorabankündigung ausgewiesen.

§ 5 Pflichten des Vereins

Der Verein verpflichtet sich:

§ 6 Zuwendungsbestätigungen

Shinyflares erstellt automatisiert Zuwendungsbestätigungen im Namen und für Rechnung des Vereins über den vollen Spendenbetrag. Der Verein ist für die inhaltliche Richtigkeit der hinterlegten Angaben (Vereinszweck, Steuernummer, Freistellungsbescheid, zeichnungsberechtigte Person etc.) allein verantwortlich. Shinyflares übernimmt keine Haftung für steuerrechtliche Konsequenzen aus fehlerhaften oder veralteten Angaben des Vereins.

§ 7 Laufzeit und Kündigung

Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende in Textform kündigen. Bereits entstandene, umsatzabhängige Kosten sowie die Grundgebühr des laufenden Monats bleiben zur Zahlung fällig.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für Shinyflares liegt insbesondere vor, wenn:

§ 8 Haftung

Shinyflares haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Shinyflares nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

Shinyflares haftet nicht für Störungen der Stripe-Plattform oder anderer eingebundener Drittanbieter sowie nicht für entgangene Spenden infolge technischer Ausfälle, die Shinyflares nicht zu vertreten hat.

§ 9 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach unserer Datenschutzerklärung. Soweit Shinyflares personenbezogene Daten im Auftrag des Vereins verarbeitet (z. B. Spenderdaten zur Erstellung der Zuwendungsbestätigung), schließen Shinyflares und der Verein einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO; der AVV wird im Rahmen der Registrierung bereitgestellt.

§ 10 Änderungen der AGB

Shinyflares behält sich vor, diese AGB und die Tarife mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen zu ändern. Änderungen werden per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Verein nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten Bedingungen als akzeptiert. Auf die Bedeutung des Schweigens wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

§ 11 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Münster, soweit der Verein Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

⚠️ Entwurf: Diese AGB sind ein technisch fundierter Entwurf auf Basis des aktuellen Betriebsmodells und müssen vor dem produktiven Einsatz gegenüber Vereinen von einem Rechtsanwalt geprüft werden.