Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: August 2026 · Shinyflares UG (haftungsbeschränkt)Diese AGB regeln die Nutzung der Shinyflares-Plattform durch gemeinnützige Vereine und Organisationen (nachfolgend „Verein"). Mit der Registrierung akzeptiert der Verein diese Bedingungen. Jede Spende fließt zu 100 % an den Verein – die Plattformkosten werden dem Verein separat und nachgelagert in Rechnung gestellt (siehe § 4).
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Shinyflares UG (haftungsbeschränkt), Münster (nachfolgend „Shinyflares") und gemeinnützigen Vereinen und Organisationen (nachfolgend „Verein"), die die Shinyflares-Plattform zur Abwicklung von Spendenaktionen nutzen.
Abweichende Bedingungen des Vereins gelten nur, wenn Shinyflares diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Leistungsbeschreibung
Shinyflares stellt eine technische Plattform bereit, die es gemeinnützigen Vereinen ermöglicht:
- Spendenaktionen als symbolische Artikel („Spendenprojekte") zu präsentieren
- Spenden über den Zahlungsdienstleister Stripe direkt entgegenzunehmen
- automatisierte Zuwendungsbestätigungen (Spendenquittungen) im Namen des Vereins zu erstellen und zu versenden
- Spendeneingänge und Auswertungen im Vereinsportal einzusehen
Shinyflares ist kein Zahlungsdienstleister im Sinne des ZAG und keine Spendensammelstelle. Die Zahlungsabwicklung erfolgt ausschließlich über die Stripe Payments Europe, Ltd. Die Spenden werden über das mit dem Verein verknüpfte Stripe-Konto in voller Höhe unmittelbar dem Verein gutgeschrieben; Shinyflares wird zu keinem Zeitpunkt Inhaber der Spendengelder.
§ 3 Registrierung und Zulassung
Die Nutzung der Plattform setzt eine erfolgreiche Registrierung voraus. Shinyflares behält sich das Recht vor, Registrierungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Voraussetzungen für die Zulassung:
- Gemeinnützigkeit gemäß §§ 51 ff. AO (gültiger Freistellungsbescheid, Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid oder Feststellung nach § 60a AO erforderlich)
- Rechtssitz in Deutschland
- vollständige und wahrheitsgemäße Angaben im Onboarding-Prozess, bestätigt im Vier-Augen-Prinzip durch zwei vertretungsberechtigte Personen
- Einrichtung eines mit Shinyflares verknüpften Stripe-Kontos zur Spendenauszahlung
- Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats zur Begleichung der Plattformkosten (§ 4)
§ 4 Kosten, Tarife und Abrechnung
Grundsatz: Die Spende kommt zu 100 % beim Verein an; die Zuwendungsbestätigung wird über den vollen Spendenbetrag ausgestellt. Die Kosten der Plattformnutzung trägt der Verein und werden ihm nachgelagert monatlich in Rechnung gestellt.
Umsatzabhängige Provision: Shinyflares erhebt eine Provision von 10 % des über die Plattform vermittelten Spendenumsatzes. Zusätzlich werden die vom Zahlungsdienstleister (Stripe) erhobenen Transaktionsgebühren an den Verein weitergereicht.
Tarife (monatliche Grundgebühr zusätzlich zur Provision):
- Freemium – kostenlos, bis zu 3 gleichzeitige Spendenprojekte
- Standard – 5 € / Monat, bis zu 5 Spendenprojekte
- Pro – 7 € / Monat, bis zu 7 Spendenprojekte
- Premium – 10 € / Monat, bis zu 10 Spendenprojekte
Alle Tarife – auch die kostenpflichtigen – enthalten die umsatzabhängige Provision von 10 %. Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern Shinyflares umsatzsteuerpflichtig ist (siehe Impressum).
Abrechnung und Einzug: Shinyflares erstellt zu Beginn jedes Monats eine Rechnung über Provision, weitergereichte Zahlungsgebühren und ggf. Tarif-Grundgebühr des Vormonats und stellt sie im Vereinsportal sowie per E-Mail bereit. Der Rechnungsbetrag wird per SEPA-Lastschrift vom hinterlegten Konto eingezogen. Der Verein erhält vor jedem Einzug eine Vorabankündigung (Pre-Notification) mit Betrag und Fälligkeit; die Frist der Vorabankündigung kann auf bis zu einen Tag vor Einzug verkürzt sein. Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenz werden auf Rechnung und Vorabankündigung ausgewiesen.
§ 5 Pflichten des Vereins
Der Verein verpflichtet sich:
- ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben zu machen
- den Nachweis der Gemeinnützigkeit aktuell zu halten und Änderungen (insbesondere Wegfall/Aberkennung) unverzüglich mitzuteilen
- Spendengelder ausschließlich für den angegebenen gemeinnützigen Zweck einzusetzen
- die gesetzlichen Vorschriften für Zuwendungsbestätigungen (§ 10b EStG, § 50 EStDV) einzuhalten
- ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat aufrechtzuerhalten und für ausreichende Kontodeckung zu sorgen
- Zugangsdaten sicher zu verwahren und Missbrauch unverzüglich zu melden
§ 6 Zuwendungsbestätigungen
Shinyflares erstellt automatisiert Zuwendungsbestätigungen im Namen und für Rechnung des Vereins über den vollen Spendenbetrag. Der Verein ist für die inhaltliche Richtigkeit der hinterlegten Angaben (Vereinszweck, Steuernummer, Freistellungsbescheid, zeichnungsberechtigte Person etc.) allein verantwortlich. Shinyflares übernimmt keine Haftung für steuerrechtliche Konsequenzen aus fehlerhaften oder veralteten Angaben des Vereins.
§ 7 Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende in Textform kündigen. Bereits entstandene, umsatzabhängige Kosten sowie die Grundgebühr des laufenden Monats bleiben zur Zahlung fällig.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für Shinyflares liegt insbesondere vor, wenn:
- der Verein falsche Angaben gemacht hat
- die Gemeinnützigkeit aberkannt oder der Nachweis nicht mehr geführt wird
- Spendengelder zweckwidrig verwendet werden
- das SEPA-Lastschriftmandat widerrufen wird oder Einzüge wiederholt scheitern
§ 8 Haftung
Shinyflares haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Shinyflares nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Shinyflares haftet nicht für Störungen der Stripe-Plattform oder anderer eingebundener Drittanbieter sowie nicht für entgangene Spenden infolge technischer Ausfälle, die Shinyflares nicht zu vertreten hat.
§ 9 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach unserer Datenschutzerklärung. Soweit Shinyflares personenbezogene Daten im Auftrag des Vereins verarbeitet (z. B. Spenderdaten zur Erstellung der Zuwendungsbestätigung), schließen Shinyflares und der Verein einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO; der AVV wird im Rahmen der Registrierung bereitgestellt.
§ 10 Änderungen der AGB
Shinyflares behält sich vor, diese AGB und die Tarife mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen zu ändern. Änderungen werden per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Verein nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten Bedingungen als akzeptiert. Auf die Bedeutung des Schweigens wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen.
§ 11 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Münster, soweit der Verein Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.